Als deutsches Bauunternehmen sind wir nicht an die Kontingente und Quoten der Arbeitsverwaltung und die für ausländische Werkvertragsfirmen bestehenden Regulierungen gebunden. Es besteht außerdem grundsätzlich die Möglichkeit, in der Form eines ARGE-Vertrags mit uns zusammenzuarbeiten, wobei die ARGE auch als Auftraggeber für ausländische Werkvertragsfirmen fungieren kann.